Vegan ist Standard

Überblick über die ISO-Norm „ISO-23662:2021 vegetarische und vegane Lebensmittel“

Anlässlich des voraussichtlich im September 2021 zur Veröffentlichung anstehenden Kommentars zu einem weltweiten Industriestandard für vegane und vegetarische Lebensmittel gibt der Co-Autor des Kommentars einen kurzen Überblick über die Regelung, die im März 2021 veröffentlicht wurde und damit internationale Wirksamkeit erlangte.

Ist jede zehnte Mahlzeit bald vegan?

In einem Artikel der WirtschaftsWoche vom 24.03.2021 wird eine Studie zitiert, die prognostiziert, dass der Markt für alternative Proteine bis 2035 von derzeit 13 Millionen Tonnen auf 97 Millionen Tonnen pro Jahr wachsen wird. Dieses Wachstum soll nach diesem Szenario durch schnellere technologische Innovation und ein vorteilhaftes regulatorisches Umfeld bis 2035 sogar von 11 % bis 22 % ansteigen.[1]WirtschaftsWoche, Fleischersatz: Jede zehnte Mahlzeit ist bald vegan, https://amp2.wiwo.de/unternehmen/industrie/fleischersatz-jede-zehnte-mahlzeit-ist-bald-vegan/27032356.html, (eingesehen am … Weiterlesen

Die ISO-23662:2021 – internationale rechtliche Schnellbahn in eine pflanzenbasierte Zukunft

Der seit März 2021 herausgegebene Industriestandard „ISO 23662:2021 – Definitionen und technische Kriterien für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die für Vegetarier oder Veganer geeignet sind…“ für vegane und vegetarische Nahrungsmittel ist ein Musterbeispiel für das vorbezeichnete vorteilhafte regulatorische Umfeld. Es ist die erste marktverbindliche Definition der Begriffe „vegan“ sowie „vegetarisch“ und ermöglicht, das Marktpotenzial für vegane Produkte voll auszuschöpfen.

Was ist eine ISO-Norm und welche rechtliche Relevanz hat sie?

Die sogenannten „ISO-Normen“ sind Industrienormen und werden von der International Organization for Standardization (ISO) erarbeitet und veröffentlicht. ISO-Normen fallen unter die Kategorie des Softlaws und stellen eine standardisierte Selbstverpflichtung der Industrie im Hinblick auf Warenqualität mit weltweiter Relevanz dar.

So haben wir es einer ISO-Norm zu verdanken, dass, wenn wir Umschläge für einen Brief kaufen, das DIN-A4-Papier genau oder mit einfacher Faltung exakt hineinpasst – um nur eines von vielen möglichen Beispielen zu nennen.

Die ISO ist ein privates globales Netzwerk nationaler Normungsgremien. Mitglieder sind die führenden Normungsorganisationen der Mitgliedsländer. Die Mitgliedschaft der nationalen Normungsorganisationen setzen sich je nach Geschäftsordnung aus Unternehmen, Verbänden und Einzelpersonen zusammen, die die nationalen Anforderungen erarbeiten und in die ISO einbringen. Die ISO setzt sich heute aus 165 nationalen Normungsorganisationen der von den Vereinten Nationen völkerrechtlich anerkannten 195 Staaten zusammen. Damit erreicht die ISO trotz ihrer privatrechtlichen Natur eine weltweite Relevanz.

Im internationalen Warenverkehr ist die Verlässlichkeit einheitlicher Standards erforderlich, um insbesondere bei Kombinationsprodukten – also wenn in einem Produkt mehrere Komponenten verschiedener Herkunft verbaut beziehungsweise verarbeitet werden – rechtssichere Bezeichnungen verwenden zu können. Die Übertragung der ISO-Normen in nationales Recht ist nicht obligatorisch, praktisch erfolgt dies in Europa allerdings häufig über die Europäische Normungsinstitution (Comité Européen de Normalisation – CEN).

ISO auf dem veganen Teller

Bezeichnend für den dynamischen Markt der veganen Produkte ist, dass die nationalen gesetzgebenden Stellen es überwiegend nicht geschafft haben, eine gesetzliche Definition des Rechtsbegriffs „Vegan“ zu formulieren und damit einen einheitlichen Begriff zu generieren.

International handelnde Unternehmen benötigen aber einen rechtssicheren Qualitätsstandard, um Haftungsrisiken zu vermeiden und einen weltweit einheitlichen Standard für Konsumierende zu liefern.[2]Ausführlich zu den Haftungsvorteilen siehe: Beuger, Jäger, Müller-Amenitsch, Die ISO 23662 Vegane und vegetarische Lebensmittel, Praxiskommentar, Behrs Verlag Hamburg Erscheinungsdatum … Weiterlesen

Diesem Bedürfnis trägt der im März 2021 veröffentlichte Industriestandard ISO 23662:2021 für vegane und vegetarische Nahrungsmittel Rechnung.

Handelshemmnisse und Rechtsunsicherheiten werden durch ihn für Unternehmen abgeschafft und allein die Tatsache, dass eine Normungsinitiative erfolgte, zeigt, wie wichtig es der Nahrungsmittelindustrie war, hier eine international verbindliche Selbstregulierung zu erreichen, da die Staaten nicht schnell genug gehandelt haben, um die Bedürfnisse des Marktes abzudecken.

Für die vegane Nahrungsproduktion bedeutet dies beispielsweise, dass Produzent:innen in unterschiedlichen Ländern Teile eines Lebensmittelprodukts herstellen lassen, dann in einem weiteren Land die Endverarbeitung vornehmen und schließlich weltweit mit dem gleichen rechtssicheren Standard ohne Haftungsrisiken verkaufen können. So könnte der Teig für eine vegane Frühlingsrolle kostengünstig in China produziert werden, in Deutschland mit einer Füllung versehen sowie gerollt werden und schließlich tiefgekühlt in die ganze Welt vertrieben werden.

So können vegane Konsument:innen sicher sein, dass im Ausland als vegan im Sinne der ISO 23662:2021 deklarierte Ware auch diesen Anforderungen entspricht.

Es ist damit zu rechnen, dass die ISO sich auch in der Gastronomie durchsetzen wird, da sich hier ein weltweiter einheitlicher Standard anbietet.

Für vegan Konsumierende hat der Industriestandard auch eine hohe rechtliche Relevanz, da sie zukünftig damit rechnen können, dass Richter:innen bei der Fragestellung, ob eine Ware bzw. ein Produkt vegan ist, sich an der ISO-Definition orientieren werden, da diese die Marktüblichkeit widerspiegelt.[3]Siehe ebenda.

Es ist zudem damit zu rechnen, dass sich nationale und supranationale Gesetzgebende bei weiteren Gesetzesvorhaben an dieser Regelung orientieren werden.

Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:
Weniger Tierversuche

Zur Vermeidung von Tierleid ist ein wesentlicher Vorteil der ISO, dass Tierversuche an ISO-zertifizierten veganen und vegetarischen Nahrungsmitteln nur noch dann möglich sind, wenn sie regulatorisch vorgeschrieben werden.

Nicht gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche sind in der Nahrungsmittelindustrie bislang gebräuchlich, um vermeintliche Haftungsrisiken einzuschränken. Sie sind mithin wirtschaftlich motiviert. Der neue Industriestandard stellt damit nun klar: Tierversuche müssen keine Voraussetzung für sichere Lebensmittel sein.

Die ISO setzt daher in diesem Bereich einen höheren Standard als privatwirtschaftliche vegane Labels, die Tierversuche nur beim Endprodukt und nicht auf allen Verarbeitungsstufen ausschließen.

Praktisch bedeutet dies, dass beispielsweise eine Schokolade mit neuen Inhaltsstoffen, die teilweise an Tieren getestet wurden, ohne dass dies gesetzlich vorgeschrieben wäre, zumindest nach der ISO zukünftig nicht mehr als vegan oder vegetarisch bezeichnet werden dürfte.

Keine undeklarierten tierischen Inhaltsstoffe

Es ist davon auszugehen, dass vegan Konsumierende schon einmal unbewusst Produkte gekauft haben, die tierische Inhaltsstoffe enthielten, weil sie nicht erkennbar deklarationspflichtig sind.

Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Verarbeitungshilfsstoffe und Zusatzstoffe.

Beispielsweise kann der Zusatzstoff Zuckerglyceride (E 474) aus tierischen Rohstoffen erfolgen. Bekanntere Zusatzstoffe sind zum Beispiel Eiklar, das als Isolat, Lebensmittelfarbstoff, Bindemittel, Lockerungsmittel, Stabilisator und Schaummittel verwendet werden kann. Ein weiterer Stoff ist L-Cystein (E 920), das aus keratinreichen Geweben von Menschen- oder Tierhaaren oder Federn gewonnen werden kann und häufig für die Herstellung von Backwaren eingesetzt wird, z.B. um die Knetfähigkeit von Teigen zu erhöhen.[4]Siehe ebenda.

Zukünftig können Kund:innen, die eine Ware erwerben, die gemäß ISO 23662:2021 bezeichnet ist, versteckte tierische Inhaltsstoffe in den gekauften Produkten ausschließen.

Rechtssicherheit für Produzierende, Handeltreibende und Kund:innen

Produkte, die mit der ISO 23662:2021 bezeichnet sind, schaffen Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmenden und sorgen für eine sicherere tierleidfreie Produktqualität, da auch Rechtsmittel bestehen, um den Industriestandard durchzusetzen. Wer beispielsweise als Kund:in eine fehldeklarierte Ware erwirbt, die verdeckte tierische Inhaltsstoffe enthält, kann gegebenenfalls einen Schmerzensgeldanspruch durchsetzen.[5]Gottwald, Müller-Amenitsch, Urteilssammlung Veggie Food, Behrs Verlag Hamburg 2021, S. 113 ff.

Auch die Qualitätssicherung wird für Produzent:innen veganer Nahrungsmittel leichter, da nunmehr eindeutig geregelt ist, welche Reinigungspflichten die Unternehmen haben, wenn sie Maschinen für pflanzliche und nicht pflanzliche Produkte nutzen. Der Industriestandard regelt auch Fragen wie die unbeabsichtigte Verunreinigung mit tierischen Substanzen – etwa durch die aus Versehen bei der Produktion getötete und mitverarbeitete Kakerlake im Weizenmehl.

Durch die voraussichtlich im September 2021 vorliegende Kommentierung werden auch Zweifelsfälle angesprochen und praxisnah erläutert. So können beispielsweise Blütenpollen, wenn sie von Bienen gesammelt wurden, nicht als vegan im Sinne der ISO bezeichnet werden. Da die Pollenkörner aus einer mit Bienenspeichel zusammengeklebten Masse bestehen, sind sie ein Produkt tierischen Ursprungs. Würden Pollen von Maschinen gesammelt und mit rein pflanzlichen Kontaktmitteln verbunden, könnte dieses Produkt hingegen als vegan bezeichnet werden.

Ausblick und Verbesserungspotenziale

Die Industrienorm wird alle fünf Jahre überarbeitet und es ist damit zu rechnen, dass sich bis zur nächsten Überarbeitung viele nationale Legislativen und Normierungsinstitute an diesen Standard angeschlossen haben. Üblicherweise werden ISO-Normen von der EU für ihre Rechtsakte übernommen. Viele Staaten inkorporieren Industrienormen auch in ihre Gesetzgebung.

Dass der ISO-Standard weiterhin Tierversuche für Nahrungsmittel erlaubt, wenn diese vorgeschrieben sind, ist aus tierrechtlicher Sicht inakzeptabel. Diese Unzulänglichkeit wird sicherlich Diskussionsgegenstand bei den zukünftigen Überarbeitungsdebatten sein.

 

 

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ist als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin tätig. Er organisiert internationale juristische Symposien zu Tierrechts- und Nahrungsrechtsthemen. Zudem unterrichtet er als Lehrbeauftragter für pflanzenbasiertes Verbraucherrecht und Tierrechte an der Fachhochschule des Mittelstandes. Ferner ist er stellvertretender Obmann der DIN-Kommission (DIN NA057-08-03AA „vegane und vegetarische Lebensmittel“) sowie internationaler Experte der ISO-Kommission (ISO WD 23662) zur Definition der Begriffe „vegan und vegetarisch“ für einen weltweiten Industriestandard.

Quellen[+]