
Obsiegen ist relativ – und Veganismus ist ein Menschenrecht.
Zur Entscheidung des VG Münster vom 09.02.2022, 5 K 2576/20, 5. Kammer
Das Verwaltungsgericht Münster (VG Münster) hatte über die Berechnung und die Höhe von „reduziertem Trennungstagegeld“ eines bei der deutschen Bundeswehr tätigen, aus ethischen Gründen vegan lebenden Berufsoffiziers zu befinden und entschieden: Säkularethischer Veganismus fällt in den Schutzbereich von Art. 4 Abs. 1 , 2 Grundgesetz (GG). „Obsiegen ist relativ – und Veganismus ist ein Menschenrecht.“ weiterlesen