„Meist sind es Schweine und Geflügel, die in Betrieben verhungern“

In der Landwirtschaft gibt es seit jeher eklatante Vollzugsdefizite im Tierschutzstrafrecht. Eine im Jahr 2022 erschienene Studie gibt einen erschreckend klaren Überblick, hält aber auch neben Erklärungsansätzen vor allem veritable Reformvorschläge bereit. „„Meist sind es Schweine und Geflügel, die in Betrieben verhungern““ weiterlesen

Die Qualzucht im System Intensivtierhaltung

Dass tierische Mitbewohner zielgerichtet darauf gezüchtet werden, mit Kulleraugen, platter Nase und kurzen Beinen das sogenannte Kindchenschema zu erfüllen, wissen mittlerweile viele – und dass diese Tiere durch die einseitige Zucht gesundheitliche Leiden haben, auch. Doch wer denkt, das Thema Qualzucht würde nur Möpse, Bulldoggen oder Nacktkatzen wie Sphynx-Katzen betreffen, irrt. „Die Qualzucht im System Intensivtierhaltung“ weiterlesen

Obsiegen ist relativ – und Veganismus ist ein Menschenrecht.

Zur Entscheidung des VG Münster vom 09.02.2022, 5 K 2576/20, 5. Kammer

 

Das Verwaltungsgericht Münster (VG Münster) hatte über die Berechnung und die Höhe von „reduziertem Trennungstagegeld“ eines bei der deutschen Bundeswehr tätigen, aus ethischen Gründen vegan lebenden Berufsoffiziers zu befinden und entschieden: Säkularethischer Veganismus fällt in den Schutzbereich von Art. 4 Abs. 1 , 2 Grundgesetz (GG). „Obsiegen ist relativ – und Veganismus ist ein Menschenrecht.“ weiterlesen

Friede sei meinem Grundstück: Die jagdrechtliche Befriedung

Wer in Deutschland Eigentümer:in eines land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks ist, sollte sich unbedingt mit dem deutschen Jagdrecht beschäftigen. Dies gilt umso mehr, wenn man die Jagd selbst aus ethischen Gründen ablehnt. Denn: Die sinnlose Hatz und Tötung zahlreicher Mitgeschöpfe lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen verhindern. Man muss nur wissen, wie.

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Hunde in überhitzten Fahrzeugen zurücklassen – strafbar?

Die warmen Tage häufen sich und mit ihnen die Anzahl der Hunde, die achtlos in überhitzten Fahrzeugen zurückgelassen werden. Dabei kann sich das Fahrzeuginnere bei einer Außentemperatur von 34 °C bereits nach zehn Minuten auf über 40 °C aufheizen und damit eine konkrete Lebensgefahr für das zurückgelassene Tier hervorrufen.
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