Die Rechte der Tiere nach der ecuadorianischen Verfassung

Das Recht ist eine rein menschliche Erfindung; und wir als Menschen schwingen uns dazu auf, nichtmenschlichen Personen, anderen Lebewesen (den Tieren oder auch der Natur als biologische, lebende Einheit) Rechte zu „verleihen“, sie zu Rechtspersonen zu machen.[1]So auch Alberto Acosta, früherer Präsident der Verfassungsversammlung von Ecuador 2007/2008, in der Pressekonferenz “Rechte der Natur“ am 22.04.2022 in Berlin (sinngemäß): „ Der Mensch ist … Weiterlesen Das Konzept der Person ist ein normativer, kein biologisch fester Begriff.[2]Statt vieler: Amici Curia, Silvina Pezzetta, Pablo Suarez, in: CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 14. Ohne die Natur gäbe es den Menschen nicht, sodass dieser Akt der Rechtsverleihung durch den Menschen widersinnig ist. Gleichwohl ist angesichts der Zerstörung der Erde und der katastrophalen Situation der sogenannten Wild- und Nutztiere weltweit klar, dass es ohne die Statuierung eigener Rechte auch für Tiere und Entitäten der Natur nicht weitergehen, die jetzige Welt nicht überleben wird.

Der Wille zu Macht und die Habgier werden sich immer über die Positionen derer stellen, die rechtlich nur aus dem Grund nicht gehört werden, weil sie unsere Sprache nicht sprechen.

Zur Verankerung dieser Rechtspositionen gibt es ganz unterschiedliche Ansätze. In den Fokus gerückt ist kürzlich eine positive Entscheidung über die Rechte einer domestizierten Äffin in Ecuador. Diese wird auch von Tierrechtler:innen begrüßt, muss aber mit Zurückhaltung betrachtet werden, soweit sie den Speziesismus weiter fördert.

Das „Right of Nature” in Ecuador

In Ecuador gibt es das festgeschriebene sogenannte „Right of Nature“ (abgekürzt RoN), welches 2008 unter der Regierung von Rafael Correa seinen Weg in die ecuadorianische Verfassung gefunden hat. Diese regelt in den Artikeln 10 sowie 70 bis 74 die unabänderlichen Rechte des Ökosystems, um dieses zu erhalten und ihm beim Gedeihen zu helfen. Wälder und Flüsse beispielsweise erhalten dadurch die Position von Rechtsträgern. Das ecuadorianische Volk kann diese Rechtsposition des Ökosystems vor Gericht geltend machen, ohne die Verletzung eigener Rechtspositionen dabei behaupten zu müssen. Es tritt damit in Prozessstandschaft für die Natur, die ihre Rechte nicht selbst postulieren kann. Die Regierung ist bei Verletzung des RoN dazu verpflichtet, Abhilfe zu schaffen, das heißt die Situation ex ante wiederherzustellen oder aber Reparationen bzw. Verbesserungen der Rechtslage für die Vermeidung derlei Verletzungen in der Zukunft zu schaffen.

Der Fall Estrellita

Im Januar 2022 hatte das ecuadorianische Verfassungsgericht über den Fall der Chorongo-Äffin (Wolläffin, lat. lagothrix lagothricha) Estrellita zu entscheiden. Chorongoaffen sind eine wild lebende Affenart, deren Bestand in Gefahr ist. Als Baby aus der Wildnis entführt, hatte Estrellita 18 Jahre im Privathaus von Ana Beatriz Burbano Proaño ohne die Gemeinschaft ihrer Artgenossen unter Menschen gelebt. Diese Tatsache wurde im September 2018 von anonymer Stelle dem Umweltministerium gemeldet, woraufhin Estrellita nach mehreren Ermittlungsschritten Anfang September 2019 konfisziert und gegen Frau Proaño ein Verfahren wegen Verletzung des Umweltrechts (illegales Halten von Wildtieren) angestrengt wurde.

Estrellita wurde erst in eine Auffangstation für Wildtiere und später in einen Ökozoo gebracht, wo sie einen knappen Monat später verstarb. Ihr gesundheitlicher Zustand war bereits zum Zeitpunkt ihrer Rettung vom Anwesen von Frau Proaño sehr schlecht; bei ihr wurden unter anderem Mangelernährung, Untergewicht, Haarausfall, Pigmentstörungen, Pilzbefall und schlechter Zahnzustand festgestellt.[3]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 29; zu ihrer Todesursache Rn. 36.

Ohne zunächst vom Tod Estrellitas zu wissen, klagte Frau Proaño als vormalige „Halterin“ und Estrellitas „Mutter“ gegen das ecuadorianische Umweltministerium wegen des Entzugs der Äffin beziehungsweise deren Unterbringung. Sie brachte vor, es handele sich dabei um eine unrechtmäßige Haft, da die Äffin nicht den gewohnten Sozialkontakt habe – sie sei eindeutig durch Menschen geprägt. Weder sei ein Aufenthalt in einem Käfig angemessen noch könne man sie sich in der Wildnis vorstellen – mit ihren Chorongo-Geschwistern könne sie sicher nichts anfangen.[4]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 38. Außerdem bestehe die Gefahr, die Äffin könnte durch den menschlichen Einfluss Auffälligkeiten im Verhalten aufweisen sowie für ihre Artgenossen wegen der langjährigen Konfrontation mit menschlichen Krankheitserregern bzw. denen von Hunden oder Katzen eine Gefahr sein.[5]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 38. Sie verlangte die Rückführung Estrellitas auf ihr Anwesen.[6]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 39.

Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch die Berufungsinstanz wiesen den Antrag ab.[7]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 48. Daraufhin wandte sich Frau Proaño – auch unter Berufung auf Habeas Corpus – mit einer „acción extraordinaria de protección“ an das „Corte Constitucional Del Ecuador“, das ecuadorianische Verfassungsgericht.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts

Dies entschied über die Frage, ob Habeas Corpus im Grundsatz auf nichtmenschliche Primaten anwendbar sei, nur sehr beiläufig, bejahte die Frage aber im Grundsatz.[8] CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH – abweichendes Sondervotum der Richterin Carmen Corral Ponce ab S. 59. Am Ende lehnte es im konkreten Fall die Anwendung von Habeas Corpus ab, weil es beide in Frage stehenden Formen des Aufenthalts der Äffin (in Addition zu ihrem mittlerweile eingetretenen Tod[9]CCDE v. 27. Janaur 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 177.) für keine geeignete Lösung hielt. Denn die „Komplexität des Falls“ sei es gerade, dass sowohl der Aufenthalt in der Auffangstation beziehungsweise dem Ökozoo als auch der Aufenthalt in dem Anwesen von Frau Proaño jeweils beide unrechtmäßig wären und – das ist die Besonderheit im vorliegenden Fall – die Rechte von Estrellita verletzen würden.

Beide Seiten hätten die Pflichten – nämlich die der Reintegration der Äffin in die Wildnis – für 18 Jahre vernachlässigt.[10]CCDE v. 27.  Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 129 – auch aufgrund der Sichtbarkeit der Äffin auf dem Anwesen. Die Auflösung der Situation, die die Äffin zeit ihres Lebens in Gefangenschaft hielt und krank machte, hätte nur durch ihre Freilassung erfolgen können.[11]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 171, 174. Das Festhalten von Estrellita bei Frau Proaño wurde nur im Rahmen eines obiter dictums erwähnt, da es nicht Gegenstand des Verfahrens … Weiterlesen

Schutz der Tiere durch das RoN

Grundlage der Entscheidung war damit nicht Habeas Corpus, sondern das soeben angesprochene, in der Verfassung verankerte „Right of Nature“. Erstmalig in der Geschichte der Verfassung und seit Bestehen des RoN wurde statuiert, dass auch Tiere aus den dort verbürgten Rechtspositionen subjektive Rechte ableiten könnten und die aufgezählten Schutzobjekte keinem Numerus clausus unterfielen.[12]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 66, Rn. 90 ff. Diese Rechte werden nicht nur anerkannt. Vielmehr spezifiziert das Gericht seine Entscheidung dahingehend, dass auch einzelne Wildtiere unter das RoN fallen, also nicht nur Tiere in ihrer „Gesamtheit“ als Entitäten oder Teile eines Ökosystems. So führt das Gericht aus, die Natur sei

„die Universalität allen Daseins, Erscheinungen biotischer und abiotischer Elemente, die koexistieren und sich auf der Erde manifestieren“;

und die Natur sei dann wiederum

„in all diesen Elementen zu erkennen, in einem Wald, einem Fluss – oder in einem wilden Tier, das einer gefährdeten Art angehört“.[13]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 66.

„Amici curiae“

Dabei beruft sich das Gericht auf die Stellungnahmen von der Harvard Law School (Cambridge, USA), welche der Entscheidung zugrunde liegen.[14]„Amici curiae“, Stellungnahmen der „Freunde des Gerichts“, einführend in CCDE v. 27. Januar, Fall No. 253-20-JH, Rn. 7 ff. Diese besagt unter anderem, dass die Implementierung des RoN in die Verfassung nicht nur den intrinsischen Wert der Natur, sondern auch jedem ihrer Elemente diesen Wert zuschreibt. Jede Komponente der Natur hat als Teil eines Ganzen einen Wert,[15]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 68 f., Rn. 79. und es bedürfe zusätzlich einer rechtlichen Anerkennung des Individuums.

Interspezies-Prinzips

Das Gericht differenziert mittels des sogenannten Interspezies-Prinzips, um die Bedürfnisse der jeweils zu beschützenden Art zu ermitteln und einzuordnen.[16]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 98. Es stellt klar, dass die Bedürfnisse verschiedener Arten auch naturgemäß verschieden sind und dass bestimmte Hauptarten des Verhaltens der Tiere dabei zu berücksichtigen seien, die sich im Hinblick auf das große Ganze gegenseitig sogar günstig beeinflussen könnten – selbst bei Bedrohungsverhalten.[17]Sogenannte antagonistische Beziehungen, CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 101. Biologische Interaktionen und typische Feindschaften seien damit auch die Grundlage der Abhängigkeiten und des Gleichgewichts der Ökosysteme.[18]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 102.

Der Schutz des RoN wird daher „natürlich limitiert“, wenn es um das Prinzip der Auslese im Sinne von „fressen und gefressen werden“ geht.

Die Rolle des Menschen nach RoN

Bemerkenswert ist, dass das Gericht genau in diesem Kontext es sich nicht nehmen lässt, die Rolle des (natürlich auch von RoN geschützten) Menschen als „Fressfeind“ der Tiere zu nennen, der qua Natur omnivor sei, und dessen Recht, sich von anderen Tieren zu ernähren, ihm nicht genommen werden könne.[19]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 103. Auch sonstige Eingriffe durch den Menschen, die zum Erhalt der Ökosysteme beitragen sollten, seien gerechtfertigt.[20]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 105.

In diese zulässigen Maßnahmen reiht das Gericht „Techniken“ wie Ackerbau und die Zucht von Tieren zur Nutzung durch den Menschen – vor allem durch Verzehr – in ganz selbstverständlicher Nebensächlichkeit ein, denn Menschen seien schließlich auf den Verzehr anderer Organismen biologisch angewiesen. Und: In Übereinstimmung mit der Nahrungskette könne das Recht der Tiere nach RoN nicht durch einen Menschen verletzt werden.[21]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 108, 109, 110. Die massive Zerstörung der Umwelt und der Tiere durch die benannten „Techniken“ lässt das Gericht kurioserweise unerwähnt.

Zusammenfassung und Ausblick

Generell haben nach Auffassung des Gerichts wild lebende Tiere das Recht, nicht gejagt, gefischt, gefangen, entnommen, gehalten, gehandelt und getauscht zu werden – unbeschadet der gerade genannten Rechte der Menschen.[22]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 111. Dies verbietet auch die Vermenschlichung von Wildtieren wie im Fall Estrellita geschehen.

Für den Fall, dass dennoch eine Entnahme aus der Natur und ein „Halten“ wie im vorliegenden Fall geschieht, lässt es das Gericht trotz der inhaltlichen Limitierung auf Habeas Corpus sich nicht nehmen, Mindestanforderungen für ein derartiges Halten festzulegen. Dazu zählen etwa das Vorhalten von ausreichend Nahrung und Wasser, eine passende Umgebung, Bewegungsfreiheit, Gewährleistung von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit, genug Platz sowie die Möglichkeit, Kontakte herzustellen sowie die Freiheit von Gewalt und Stress.[23]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 137. Für den Fall des darauffolgenden Entzugs eines Wildtieres durch die Behörden, die weiterhin die Bewegungsfreiheit des Tieres einschränken, entwickelt das Gericht weitere ermessensleitende Parameter für die Behörden, mit der Prämisse, dass eine Rückführung in die Natur immer das erste Mittel ist.[24]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 147.

Konkrete Folgen der Entscheidung

Art. 86 Abs. 3 der ecuadorianischen Verfassung sieht vor, dass im Fall einer gerichtlich festgestellten Verletzung von RoN materielle und immaterielle Reparationen zu leisten sind. Überdies sind die Adressaten der Entscheidung direkt mit Verpflichtungen zu belegen, die sich aus dem Tenor des Urteils ergeben.[25]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 179 ff.

Im vorliegenden Fall gab es insofern keine Reparationen, als Estrellita bereits verstorben war, und nach dem Willen des Gerichts war das Urteil damit selbst bereits als Form der Wiedergutmachung zu verstehen.[26]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 181.

Das Gericht legt aber fest, dass die Rechte der Tiere nach RoN eine verfahrensrechtliche Absicherung erhalten müssen, über die ihre verfassungsmäßigen Rechte hinreichende Ausgestaltung erfahren. Es legt ferner fest, dass nach einer Entnahme wilder Tiere deren Verbleib außerhalb ihres Lebensraums immer nur zweite Wahl sein kann und dass für diesen Fall respektive für den der Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit ihren Bedürfnissen hinreichend Genüge getan wird.[27]CCDE v. 27. Januar 2022, Fall No. 253-20-JH, Rn. 181 mit Verweis auf Rn. 137 und 147.

Dem Umweltministerium legte das Gericht in diesem Zusammenhang auf, innerhalb einer Frist von 60 Tagen ab Erlass des Urteils eine Art Protokoll oder Richtlinie dafür zu erstellen, wie die wilden Arten nach Maßgabe dieses Urteils zu schützen und zu erhalten sein können, ebenso wie eine rechtliche Darstellung der Minimalanforderungen an die Haltung und den Schutz derer Tiere, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden (siehe oben.). Der Nationalversammlung wird unter anderem aufgegeben, innerhalb von zwei Jahren ein Tierschutzgesetz zu verabschieden, welches die Maßgaben dieses Urteils umsetzt.

Stellungnahme

Die Entscheidung ist – trotz des Todes der betroffenen Äffin – zunächst zu begrüßen, da sie zeigt, dass die Verankerung des RoN in der Verfassung langsam Gestalt in der rechtlichen Realität annimmt und dass einzelne Wildtiere justiziable Rechte haben.

Das Gericht zeigt mit seinen Ausführungen jedoch leider auch in aller Deutlichkeit, dass es den Menschen nicht nur als Teil, sondern gleichermaßen als Herrscher des RoN sieht und dass die obige Erkenntnis, der Begriff der Person habe eine normative, nicht biologische Prägung, damit nicht nur gebilligt, sondern für die Zukunft zementiert wird. Aus dem „Right of Nature“ lässt sich also kein absoluter Schutz für Tiere ableiten. Natürlich sind diese nicht davor geschützt, in ihrer naturgemäß vorgesehenen Umgebung von ihren natürlichen Feinden bedroht oder gefressen zu werden. Den Menschen aber noch als natürlichen Feind der Tiere im Rahmen des RoN einzuordnen, ist fragwürdig.

Und auch sonst hinterlässt diese bemerkenswerte Entscheidung einige große Fragezeichen.

So erscheint es widersprüchlich, dass das Gericht auf der einen Seite die Domestizierung von Wildtieren als Verletzung des „Right of Nature“ wertet, auf der anderen Seite aber das Züchten und Töten und Verzehren domestizierter Tiere als zulässig deklariert. Wie sind sogenannte Nutztiere vom „Right of Nature“ geschützt? Es scheint, als sei dies erst einmal nur der Fall, wenn sie Teil des Ökosystems im Sinne der bestehenden und funktionierenden Natur sind. Der Konsum von vor langer Zeit domestizierten Tieren als Nahrung ist als solcher keine Verletzung des RoN. Es ist fraglich, an welcher Schwelle diese zeitlich und entwicklungsmäßig ihre Freiheitsrechte abgegeben haben. Genau diese Tiere aber auch vor dem Menschen zu schützen, wäre Aufgabe des Verfassungsgerichts gewesen.

 

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ist seit Dezember 2021 Teil des Rechtsteams bei PETA in Berlin mit den Schwerpunkten Tier(schutz)recht, Tierethik und Verfassungsrecht.

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