Gut versorgt über den Tod hinaus
Die sinnvollste erbrechtliche Maßnahme für Ihren Todesfall, die Sie für Ihre(n) tierische(n) Mitbewohner treffen können, ist es, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens mittels einer Auflage i. S. d. § 1940 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu verpflichten. Bereits in dem Beitrag „Eine Verantwortung über … Gut versorgt über den Tod hinaus weiterlesen