Erst wenn der letzte Wolf geschossen?! Zum Beschluss der Umweltministerkonferenz

Ende November beschloss die Umweltministerkonferenz der Länder (UMK), dass Wölfe, die sich innerhalb von 21 Tagen nach einem Riss innerhalb eines Umkreises von einem Kilometer zu einer Rissstelle befinden, ohne Zuordnung, d. h. ohne Gentest, nach entsprechender Genehmigung abgeschossen werden können. „Erst wenn der letzte Wolf geschossen?! Zum Beschluss der Umweltministerkonferenz“ weiterlesen