Ein Überblick: Art. 20a Grundgesetz – Staatsziel Tierschutz

Im Jahr 2002 wurde Art. 20a Grundgesetz (GG) geändert. Seither finden sich dort nach dem Wort „Lebensgrundlagen“ die Wörter „und die Tiere“, sodass es dort nunmehr heißt:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Auch wenn es sich hierbei um eine vergleichsweise geringfügige Änderung des genannten Artikels handelt, haben die Belange des Tierschutzes hierdurch eine erhebliche Aufwertung erfahren.

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