Aus der Rubrik: Wussten Sie schon …? Der Verkauf von Hunde- und Katzenfellen ist in der EU verboten.

Der Verkauf von Hunde- und Katzenfellen sowie Produkten, die solche Felle enthalten, ist EU-weit, und damit auch in Deutschland, verboten.

Am 31. Dezember 2008 trat die Verordnung (EG) 1523/2007 in Kraft, welche innerhalb der EU den Handel mit Katzen- und Hundefellen verbietet. Ein freiwilliger Verhaltenskodex für europäische Pelzhandelnde hatte sich als untaugliches Mittel zu Eindämmung der Tierqualprodukte erwiesen[1]vgl. Erwägungsgrund [5] 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007..

Was besagt die EU-Verordnung?

Die EU schiebt dem Handel mit Katzen- und Hundefellen seit nunmehr über zehn Jahren einen Riegel vor. Dies war nicht zuletzt auf den gesellschaftlichen Wertewandel in der EU zurückzuführen, denn Hunde und Katzen werden allgemein als „Haustiere“ angesehen, weswegen die Verwendung von Fellen dieser Tiere auf Ablehnung der EU-Bevölkerung stößt.

Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 untersagt innerhalb der EU das Inverkehrbringen sowie die Einfuhr oder Ausfuhr von Hunde- und Katzenfellen sowie Produkten, die diese Felle enthalten. Wird entgegen des Verbotes mit Hunde- oder Katzenfell gehandelt, so stellt dies in Deutschland gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 7 Abs. 3 TierErzHaVerbG mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Andere EU-Länder verhängen im Falle des Verstoßes gegen die Verordnung ähnliche Sanktionen.

Nach Artikel 2 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 ist ein Inverkehrbringen bereits in dem Bereitstellen für Verkaufszwecke sowie dem Anbieten zum Verkauf zu sehen, beispielsweise indem auf Onlineplattformen wie Facebook inseriert wird. Zum Absatz des Katzen- oder Hundefellprodukts muss es also noch nicht gekommen sein, um bereits gegen das Verbot zu verstoßen.

Bei der Überwachung und Durchsetzung des Handelsverbotes ergeben sich dennoch Schwierigkeiten, weil sich nur durch einen aufwendigen und teuren DNA-Test feststellen lässt, von welcher Tierart das Fell stammt. Wird das Fell nicht bereits als Katzen- oder Hundefell zum Verkauf angeboten, findet eine weitere Überprüfung häufig nicht statt.

Welche Praxisrelevanz hat dieses Verbot?

Auch in Europa versteckt sich vereinzelt Hunde- und Katzenfell in Mützen, Pelzbesätzen an Ärmeln, Mantelkragen, Schlüsselanhängern und vielen weiteren Produkten – sogar solchen, die als Kunstpelz deklariert werden[2]https://www.spiegel.de/panorama/wie-in-china-aus-hunden-pelze-werden-zeigt-animal-equality-a-00000000-0003-0001-0000-000000098211 (letzter Abruf: 30.04.2021).. Ob ein Pelzprodukt aus Hunde- oder Katzenfell gefertigt ist, lässt sich nur schwer feststellen, da das Fell häufig nicht als solches gekennzeichnet oder sogar bewusst durch Einfärben unkenntlich gemacht wird.[3]Solms-Laubach, EU verbietet Handel mit Katzen- und Hundefell, in: die Welt, abrufbar unter: https://www.welt.de/politik/article1402111/EU-verbietet-Handel-mit-Katzen-und-Hundefell.html (letzter … Weiterlesen

In den meisten Fällen handelt es sich um importierte Pelzprodukte aus Asien.[4]https://www.zeit.de/news/2014-01/08/handel-angeblich-katzenfell-in-muetzen-haendler-nehmen-produkte-aus-sortiment-08135006 (letzter Abruf: 30.04.2021), … Weiterlesen

Viele Herstellende verwenden für ihre Produkte bevorzugt Echtfell, da ihr Fell günstiger ist als Kunstfell.[5]https://www.test.de/Pelzmode-Wie-uns-echte-Tierfelle-als-Kunstpelz-verkauft-werden-4970078-0/ (letzter Abruf: 30.04.2021). Dementsprechend finden sich häufig auch in günstigen Produkten Bestandteile von echtem Hunde- oder Katzenfell. Aber es gibt auch abergläubische Abnehmer:innen, die bewusst Katzenpelze kaufen: Sie glauben an die Mär, Katzenfell habe eine heilende Wirkung bei Rheumaerkrankungen. Einen medizinischen Nachweis gibt es natürlich nicht. [6]Deutsche Welle, Rheuma: Dichtung und Wahrheit, abrufbar unter: https://www.dw.com/de/rheuma-dichtung-und-wahrheit/a-17985938 (letzter Abruf: 30.04.2021)..

Was Sie tun können

Sollten Sie auf den Verkauf von Katzen- oder Hundefellprodukten aufmerksam werden, besteht die Möglichkeit, die Anbietenden bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzuzeigen und/oder PETA über das Whistleblower-Formular zu informieren.

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war im Frühjahr 2021 Rechtsreferendarin bei PETA Deutschland e.V. in Stuttgart.

Quellen[+]