Kriminalität mit Hundeblick

Was an illegalem Welpenhandel „illegal“ ist und was die Politik nun dagegen tun möchte:

Eine Straße irgendwo in einem Berliner Wohngebiet. Ein Mann trägt einen Welpen auf dem Arm. Viel zu klein ist er, um ohne seine Mutter unterwegs zu sein. Und trotzdem bietet der Mann den Kleinen hier zum Verkauf an. 450 Euro für einen Welpen aus dem Internet, verkauft mitten auf der Straße, ohne Vertrag, ohne Papiere, dafür aber todkrank und dehydriert.[1]WDR Doku, in: Illegaler Welpenhandel – Wer verdient am Hundeboom? https://www.youtube.com/watch?v=iY_OF-IpYY8 [zuletzt abgerufen am 06. Dezember 2021].

Szenen wie diese spielen sich täglich in deutschen Innenstädten oder an Bahnhöfen ab.[2]Huth, in: Illegaler Welpenhandel: Darum ist Berlin die Hochburg des Tierhandels, https://www.peta.de/themen/illegaler-welpenhandel-berlin/ [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021]. Insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie boomt das Geschäft mit tierischen Mitbewohnern im Internet, vor allem Hundewelpen aus Osteuropa werden zum Kauf angeboten.[3]FAZ, in: Deutlich mehr illegaler Welpenhandel in der Corona-Krise, https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/tiere/illegaler-welpenhandel-waehrend-corona-17140394.html [zuletzt abgerufen am 28. … Weiterlesen  Doch hinter den niedlich aussehenden Tierkindern steckt eine grausame und illegale Maschinerie.

Die organisierten Banden der „Tier-Vermehrer:innen“

Das Leben dieser Welpen ist schon furchtbar, noch bevor es wirklich angefangen hat und erinnert an Szenen aus der sogenannten Massentierhaltung: In winzigen Verschlägen kommen die Kleinen zur Welt.[4]Tierschutzverein Wuppertal, in: Welpen aus dem Internet? Nein danke…, https://www.tierschutzverein-wuppertal.de/hilfe-geben/tierleid/welpenhandel [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021]. Die Mütter sind ausgemergelt und ausgelaugt, Nahrungsmittel und Wasser decken bei weitem nicht den Nährstoffbedarf trächtiger Hündinnen.[5]Der SPIEGEL für arte, in: Per Mausklick zum Welpen: Das Geschäft mit der Ware Hund, https://www.youtube.com/watch?v=OFg7Lg0Adn0 [zuletzt abgerufen am 06. Dezember 2021]. Auch Tageslicht und soziale Kontakte fehlen ihnen. Die einzigen anderen Hunde, die sie zu Gesicht bekommen, sind ihre Kinder, welche sie auf Betonböden oder in ihrem eigenen Kot zur Welt bringen müssen.

Aber auch diese werden ihnen viel zu früh wieder entrissen, um in Westeuropa verkauft zu werden.

Auch die Rüden leben in engsten Verschlägen, aus denen sie nur herausgezerrt werden, um eine der Hündinnen zu schwängern.[6]Der SPIEGEL für arte, in: Per Mausklick zum Welpen: Das Geschäft mit der Ware Hund, https://www.youtube.com/watch?v=OFg7Lg0Adn0 [zuletzt abgerufen am 06. Dezember 2021]. Auch sie sind meist viel zu schlapp von mangelnder Ernährung und werden mit Gewalt und illegalen Hormonpräparaten zur Kopulation gezwungen.

Die Hündinnen sollen möglichst in jeder Läufigkeit neu geschwängert werden, um möglichst viel Nachwuchs zu „produzieren“.[7]Limpert, in: das brutale Geschäft mit dem Hundeblick, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/hundewelpen-zucht-101.html [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021]. Dass das zu viel für ihren Organismus ist und sie damit sogar doppelt so oft schwanger sind wie Hündinnen, die in der legalen Hundezucht ausgenutzt werden, interessiert die Tierhändler:innen wenig. Ihnen geht es schlicht um den Profit, der mit tierischen Mitbewohnern dieser Tage zu erzielen ist.

Es ist daher kaum verwunderlich, dass sowohl die Hündinnen als auch die Rüden unter Verhaltensstörungen und Aggressivität leiden, die durch fehlende soziale Kontakte und körperliche Gewalt ausgelöst werden.[8]Nordreportage, in: Hundekauf in Corona-Zeiten: Illegalen Welpenhandel erkennen, https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Hundekauf-zu-Corona-Zeiten-Illegalen-Welpenhandel-erkennen,welpenhandel122.html … Weiterlesen Auch die Welpen leiden an den Folgen fehlender Sozialisierung und der zu frühen Trennung von ihrer Mutter. Viele von ihnen sind daher ebenfalls verhaltensgestört oder reagieren Menschen und ihren Artgenossen gegenüber aggressiv.

In den Ställen kursieren durch die schlechten hygienischen Bedingungen zudem auch viele hochansteckende, teils lebensbedrohliche Krankheiten, die viele der Welpen auch mit nach Deutschland einschleppen.[9]Schöbel, in: Im Kampf gegen die Hundemafia, https://www.tagesschau.de/ausland/tierschutz-101.html [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021].

Trend-Rassen aka Qualzuchten

Besonders gewinnbringend ist der Verkauf von Rassehunden, insbesondere jene, die momentan im „Trend“ liegen. Die Kriminellen „produzieren“ daher vor allem solche „Trend-Hunderassen“, die zumeist durch ihre extrem einseitigen Züchtungen als Qualzuchten einzustufen sind.[10]PETA, in: Diese 17 „Haustiere“ sind Qualzuchten – Merkmale und Krankheiten, https://www.peta.de/themen/qualzucht-haustiere/ [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021]. Bei der Auswahl der Elterntiere spielt dabei die Gesundheit und Lebensfähigkeit keine Rolle, sondern einzig und allein ihr Aussehen.[11]STRG_F, in: Krimineller Welpenhandel: Wie läuft das Geschäft?, https://www.youtube.com/watch?v=lDKVkCU_HPk [zuletzt abgerufen am 06. Dezember 2021]. Je hübscher und süßer – schlicht perfekt – der Rassehund ist, umso besser für das Geschäft.

Genau dies wird den Tieren und ihren späteren Halter:innen zum Verhängnis: Die Tierkinder leiden, abgesehen von lebensbedrohlichen Krankheiten, an Fehlbildungen und Gen-Defekten. Für die Besitzer bedeutet dies nicht selten unzählige Besuche bei Tierärzt:innen und in Tierkliniken, immense Kosten und stetiges Hoffen und Bangen um ihre Schützlinge, die leider viel zu oft versterben.

Wie unsere Rechtsordnung die Schwächsten (nicht) schützt

Besagte Geschäftsmodelle sind bereits jetzt in Deutschland verboten und werden meist als Ordnungswidrigkeiten, seltener aber auch als Straftaten geahndet.

So schreibt § 11 Abs. 1 Nr. 8 Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Erlaubnis durch das Veterinäramt für Personen vor, die Tiere züchten möchten. Es überrascht nicht, dass diese bei den meisten Vermehrer:innen fehlt.

Dasselbe gilt für den Verkauf von Tieren aus dem Ausland.

Zudem regelt § 2 des Tierschutzgesetzes, dass Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend artgerecht gehalten werden müssen. Besondere Anforderungen gelten für Hunde. Diese legt hierbei die Tierschutz-Hundeverordnung fest, die unter anderem bestimmt, dass Hunde erst mit 8 Wochen von ihren Müttern getrennt werden dürfen. Auch spezielle Vorgaben an die Haltung werden in der Verordnung festgehalten, wie etwa der Umgang mit dem Menschen und genügend Auslauf und Platz.

Es kann sogar eine Straftat gemäß § 17 Abs. 2 b TierSchG vorliegen, wenn den Tieren länger andauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.[12]Polizei Kriminalprävention, in: Illegaler Welpenhandel – Vorsicht bei Angeboten aus dem Internet, … Weiterlesen

Auch des Betruges nach § 263 StGB machen sich die Händler:innen strafbar, wenn sie falsche Angaben zu Herkunft, Gesundheit und Impfstatus der Tiere machen. Oft kommt es jedoch auch vor, dass mit Rassetieren geworben wird, wobei die verkauften Tiere nicht dieser Rasse angehören. Häufig werden auch Impfpässe und Mikrochips gefälscht, wodurch weitere Straftatbestände erfüllt sein können.[13]ZDF, in: Welpenhandel online – Der Hundemafia auf der Spur, https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/welpenhandel-online–der-hundemafia-auf-der-spur-100.html [zuletzt abgerufen am 28. … Weiterlesen

Zusätzlich legt die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) in § 8 Abs. 1 fest, dass Hunde und Katzen (siehe Anlage 3 der Verordnung) nur mit gültigem EU-Heimtierausweis und darin nachweisbarer Tollwutimpfung sowie einem Mikrochip in andere EU-Mitgliedsstaaten reisen dürfen. Da die Impfung erst im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und erst nach drei Wochen ihre Gültigkeit erhält, ist es erst im Alter von 15 Wochen legal, die Welpen nach Deutschland zu bringen.

Allerdings zählen Hunde und Katzen nicht zu den Tierarten, deren Transport gemäß § 22 BmTierSSchV in andere Staaten einer Genehmigung bedarf, weshalb die Kontrollen rar sind und die kriminellen Händler:innen meist unentdeckt bleiben.

Aufklärung ist gut, Kontrolle ist besser

Gegen die Verkäufer:innen haben auch die verzweifelten späteren Halter:innen oft keine Handhabe, sitzen die Täter:innen doch im Ausland und haben keinerlei Daten hinterlassen. Auch die Papiere der Tiere sind entweder gefälscht oder gar nicht erst vorhanden und lassen folglich keine Rückschlüsse auf die Vermehrer:innen zu.

Durch die Häufung solcher Fälle während der Corona-Pandemie ist nun auch die Politik auf die Problematik aufmerksam geworden und versucht – ein bisschen – gegenzusteuern. So hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am Ende der vergangenen Legislaturperiode eine eher lauwarme Kampagne gestartet, um auf illegalen Tierhandel aufmerksam zu machen. Die Informationsoffensive „STOPP dem illegalen Welpenhandel“ sollte die Bürger:innen darüber aufklären, welche Details beim Kauf von Tieren, insbesondere Kitten und Welpen, zu beachten sind.[14]BMEL: Welpenhandel: Leider oft keine saubere Sache, https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/illegaler-welpenhandel.html [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021].

Außerdem hat das Ministerium auf seiner Internetseite einen „Haustier-Berater“[15]BMEL: der Haustier-Berater, https://www.haustier-berater.de/startseite [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021]. eingerichtet, der dabei helfen soll, den passenden tierischen Begleiter zu finden und über dessen Bedürfnisse zu erläutern. Es ist allerdings fragwürdig, ob ein solcher Test wirklich dabei hilft, illegalen Tierhandel zu bekämpfen. Jedoch wird insbesondere beim Ergebnis „Hund“ darauf hingewiesen, dass Qualzuchten existieren und nach dem TierSchG illegal sind.

Euphemistisch ausgedrückt war der Erfolg dieser wenig sichtbaren Kampagne angesichts der steigenden Fallzahlen mäßig.

Leider unterbleibt jeder weitere Versuch, das Leid ernsthaft zu bekämpfen. Denn eine Aufklärungskampagne ist natürlich toll, aber wirklich etwas verändern kann nur, wer die Einhaltung des geltenden Rechts auch kontrolliert. Aber ähnlich wie bei Tiertransporten von sogenannten „Nutztieren“[16]Unkel, in: Tiertransporte aus der EU in Drittstaaten – eine juristische Odyssee (Teil I von III), https://tierrechtsblog.de/europa/tiertransporte-aus-der-eu-in-drittstaaten-teil-1/ [zuletzt … Weiterlesen werden weder die Züchter:innen hierzulande noch die ein- und ausgeführten „Heimtiere“ ausreichend überprüft.

Begründete Hoffnung auf Besserung?

Bereits 2016 hat das EU Parlament die Verordnung (EU) VO 2016/429 verabschiedet, die jedoch erst am 21. April 2021 in Kraft trat.

Demnach müssen alle in der EU gehaltenen Tiere sowie deren Halter:innen registriert und von den zuständigen Veterinärämtern dokumentiert werden, ebenso wie deren Verbringung an andere Orte.

Leider schreibt die Verordnung dies nur für bestimmte Tierarten wie Ziegen oder Schafe vor, Hunde und Katzen fallen nicht darunter.

Tierschützer:innen werden mit dem Plan vertröstet, dass die Kommission bis spätestens 2026 einen Vorschlag unterbreiten möchte, wie auch Hunde und Katzen in die Registrierungspflicht mit einbezogen werden können. Ein Lob für diese Zielsetzung kann jedoch erst erteilt werden, wenn ihr – noch in diesem Jahrzehnt – Taten folgen.

Wie langsam und kleinschrittig die europäische Tierschutzpolitik arbeitet, zeigt dieses Beispiel: Bereits 2016 hatte das EU-Parlament die Kommission aufgefordert, eine derartige Verordnung auszuarbeiten.[17]EU-Parlament, angenommener Text vom 25.02.2016: Einführung kompatibler grenzüberschreitender Systeme zur Registrierung von Haustieren, … Weiterlesen Nachdem diese jedoch nicht tätig geworden ist, hat das Parlament erst Anfang 2020 erneut einen Resolutionsentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass Hunde und Katzen zukünftig verpflichtend identifiziert und registriert werden müssen. Diese Registrierung soll das Tier auch mit seinem EU-Heimtierpass verknüpfen.(ZDF, in: Rechtliche Änderungen gefordert – EU-Politiker gegen Haustierhandel.[18]https://www.zdf.de/nachrichten/heute/rechtliche-aenderungen-gefordert-eu-politiker-gegen-haustierhandel-100.html [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021]. Ein guter, aber später Schritt.

Die Registrierungspflicht alsbald umzusetzen, kann dazu beitragen, ausgesetzte oder weggelaufene Tiere schneller zu identifizieren und auch ihre Halter:innen zu finden. So würden sowohl Tiere, Halter:innen als auch die Tierheime entlastet.[19]Tasso, in: Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, https://www.tasso.net/Service/Wissensportal/Tierhaltung/Registrierungspflicht [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021]. Aber auch die Nachvollziehbarkeit von Herkunft und Gesundheit der Tiere würde gestärkt, illegaler Tierhandel also geschwächt. Das alles funktioniert aber nur, wenn ein einheitliches System für alle Mitgliedsstaaten angewandt wird, um die mafiösen Strukturen des illegalen Tierhandels zu durchbrechen.[20]Bundestag, in: Sachstand; Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen in ausgewählten europäischen Ländern, … Weiterlesen

Registrierungspflicht in Österreich

Insgesamt 22 Staaten in Europa haben bereits eine solche Registrierungspflicht für Hunde und Katzen eingeführt.[21]Tasso, in: Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, https://www.tasso.net/Service/Wissensportal/Tierhaltung/Registrierungspflicht [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021]. Insbesondere Österreich hat bereits 2008 eine solche sehr unbürokratisch initiiert, indem es mit privaten Anbieter:innen zusammenarbeitet.[22]§ 24 a TSchG (Österreich), https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541 [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021]. Neugeborene Hunde müssen dort mit spätestens 12 Wochen registriert sein. Zwar können seitdem mehr ausgesetzte Hunde ihren Halter:innen zugeordnet werden, aber es profitiert auch die Eindämmung des in Österreich seit Pandemiebeginn florierenden illegalen Tierhandels.

Und in Deutschland?

Auch in Deutschland könnte sich bald etwas ändern: So sieht der neue Koalitionsvertrag der sogenannten Ampel-Parteien eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zumindest für Hunde vor.[23]SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, in: Koalitionsvertrag 2021-2025, Mehr Fortschritt wagen, Seite 44, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf  … Weiterlesen Zudem soll eine Identitätsprüfung im Online-Handel verpflichtend werden.

Neben der Entlastung der Tierheime und der Kontrolle des Handels könnte ein solches Verfahren zudem dazu genutzt werden, dass Online-Plattformen die Verkäufer:innen vor Anzeigenaufgabe überprüfen und die Registrierungsdaten abfragen müssten. Das würde die Kriminellen dazu zwingen, entweder offen zu legen, dass sich die Tiere noch im Ausland befinden (was potenzielle Kund:innen abschreckt) oder aber die Tiere registrieren zu lassen, wenn diese sich bei sogenannten „Dealer:innen“ befinden, die sich als Hobbyzucht inszenieren, wodurch die Herkunft der Welpen überprüft und entdeckt würde.

Die grausame „Welpen-Mafia“ könnte dann endlich ans Licht gezerrt werden.

Zum Abschluss:

Grundsätzlich gilt: Tiere sind keine Ware.

Kaufen Sie daher niemals ein Tier aus dem Internet, egal wie seriös Ihnen die Verkäufer:innen erscheinen. Kriminelle Banden sind sehr manipulativ und machen oftmals keinen unseriösen Eindruck.

Sind Sie also bereit, einen tierischen Mitbewohner aufzunehmen, sollte Ihr erster Weg immer ins Tierheim oder zu einer Tierschutzorganisation führen. Hier warten viele Fellnasen auf ein neues Zuhause voller Liebe. Wichtige Tipps zu einer Adoption finden Sie hier.

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war im Frühjahr 2021 Rechtspraktikantin bei PETA Deutschland e.V. in Berlin und unterstützt den Tierrechtsblog in ihrer Freizeit weiterhin.

Quellen[+]