Wald vor Wild

„Wald vor Wild.“ So steht es in Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Waldgesetzes. Hierbei handelt es sich nicht etwa nur um einen leeren Programmsatz, sondern um unmittelbar geltendes und zwingendes Recht, dessen Umsetzung vor allem in den Staatswäldern Bayerns besondere Priorität genießt. Doch nicht nur im Süden Deutschlands bildet dieser Grundsatz die Richtschnur für die Bewirtschaftung des Waldes. Vielmehr ist diese Maxime in der gesamten deutschen Forstwirtschaft zum Paradigma geworden, was in der Praxis nichts anderes als eine erhebliche Intensivierung der Jagd in deutschen Wäldern bedeutet.

Ausgangssituation

Der Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist schnell erklärt. Aus forstwirtschaftlicher Sicht verursachen bestimmte Wildtiere im Wald „Schäden“. Beispielsweise ernähren sich Reh-, Rot- und Damwild unter anderem von jungen Bäumen, indem sie deren Knospen, Blätter oder Zweige abbeißen. Förster:innen sprechen hierbei vom sogenannten „Verbiss“. Bei Rothirschen kommt es zudem vor, dass diese zum Zwecke der Nahrungsaufnahme ganze Rindenstreifen von Bäumen abziehen, was ein forstlich geschulter Mensch dann als „Schälschaden“ bezeichnet. Bei den von den Wildtieren als Nahrungsquelle auserwählten Bäumen können sich die verursachten „Schäden“ negativ auf das Wachstum auswirken und im schlimmsten Fall zum vollständigen Absterben des Baumes führen. Die Rechnung der Forstleute ist daher recht simpel: weniger Wild = weniger Wildschäden = Schutz des Waldes.

Ökologische Betrachtung

In der Sprache der Förster:innen wird das Abbeißen oder Abziehen von Teilen eines Baumes typischerweise als „Wildschaden“ bezeichnet. Diese Terminologie darf jedoch nicht so verstanden werden, dass hiermit ein für das Ökosystem nachteiliger Vorgang beziehungsweise Zustand umschrieben wird. Denn das Ökosystem Wald wird durch die mit der Nahrungsaufnahme des Wildes verbundenen Einwirkungen auf die Bäume weder geschädigt noch wird die Existenz des Waldes gefährdet. Wenn sich Bäume auf natürliche Weise über ihre Samen vermehren, führt das dazu, dass je Hektar mehrere Hunderttausend Bäumchen sprießen. Im hohen Alter werden es hingegen nur noch wenige Hundert sein. Nur ein sehr geringer Teil der ursprünglich vorhandenen Bäume wird sich demnach in einem „ausgewachsenen“ Wald wiederfinden.

Die Übrigen fallen dem Kampf um Wasser, Licht und Nährstoffe oder – in wenigen Fällen – dem Wild zum Opfer. Das Abbeißen von Knospen oder das Abschälen von Rinde verursacht folglich keinen ökologischen Schaden, sondern ist Teil einer ohnehin stattfindenden Selektion.

Wildbiologische Einordnung

Wie eingangs erwähnt, wird die „Wald vor Wild“-Doktrin durch eine intensive Bejagung der Tiere umgesetzt, deren Art der Nahrungsaufnahme man als schadensverursachendes Ereignis klassifiziert hat. Damit ist die Vorstellung verbunden, dass man durch einen verstärkten Abschuss dieser Tiere deren Zahl und damit die „Wildschäden“ verringern könne. Hier scheint jedoch der Wunsch Vater des Gedankens gewesen zu sein. Wildbiologische Erkenntnisse waren es jedenfalls nicht.

Wer glaubt, dass der Abschuss eines Tieres dazu führt, dass es in dem jeweiligen Lebensraum dauerhaft weniger Tiere der entsprechenden Art gibt, glaubt wahrscheinlich auch an den Wolpertinger. Denn jeder Lebensraum kann eine gewisse Zahl an Individuen einer bestimmten Art tragen. Diese Zahl richtet sich nach der Verfügbarkeit der für die jeweilige Tierart lebenswichtigen Ressourcen, wie etwa Nahrung. Werden einzelne Tiere erschossen, wird deren Platz und damit die von diesen Tieren nun nicht mehr benötigten Ressourcen frei. Hierauf reagiert die betroffene (Wild-)Tierart mit einer erhöhten Reproduktion, um dadurch die vorhandene Kapazität des Lebensraums wieder vollständig auszuschöpfen.

Die Bejagung kurbelt aber nicht nur die Fortpflanzung an, sondern setzt auch innerartliche Regulationsmechanismen außer Kraft. So kann ein verstärkter Abschuss etwa zu einer verringerten „Wintersterblichkeit“ führen, da sich die nicht abgeschossenen Tiere das im Winter verringerte Nahrungsangebot mit weniger Individuen teilen müssen und somit für das einzelne Tier mehr Nahrung zur Verfügung steht. Letztlich ist die Jagd im Winter im Hinblick auf die Verringerung der Anzahl der Tiere und somit der „Wildschäden“ höchst kontraproduktiv, weil sich durch die Beunruhigung und die dadurch ausgelöste vermehrte Bewegungsaktivität der Energieverbrauch der Tiere erhöht und es infolgedessen zu einer Zunahme der Schäl- und Verbissschäden kommt, welche durch die Jagd gerade verhindert beziehungsweise verringert werden sollen.[1]Hirt/Maisack/Moritz, Kommentar-TierSchG, 3. Auflage, § 17 TierSchG, Rn. 25.

Bewertung aus rechtlicher Sicht

Aus rechtlicher Sicht muss dem Grundsatz „Wald vor Wild“ entgegengehalten werden, dass er den besonderen rechtlichen Stellenwert, den der Schutz der Tiere als Rechtsgut mit Verfassungsrang genießt, verkennt. Als Staatsziel steht der Tierschutz in Deutschland auf einer Stufe mit dem Umweltschutz. Die verfassungsrechtliche Gleichrangigkeit des Staatsziels Tierschutz mit dem Staatsziel Umweltschutz geht schon daraus hervor, dass der Verfassungsgesetzgeber in Art. 20a Grundgesetz beide Ziele in einem Atemzug nennt.[2]Hirt/Maisack/Moritz, Kommentar-TierSchG, 3. Auflage, Art. 20a GG Rn. 14. Einen Vorrang des Umwelt- beziehungsweise Waldschutzes gegenüber dem Tierschutz gibt es demnach nicht. Vielmehr muss bei widerstreitenden Verfassungsgütern im Einzelfall durch Abwägung ermittelt werden, welchem Gut das höhere Gewicht zukommt. Wenn jedoch die Belange des Waldes respektive der Forstwirtschaft pauschal über den Schutz der (Wild-)Tiere gestellt werden, lässt sich dies mit dem verfassungsrechtlichen Abwägungsgebot nicht vereinbaren.

Beurteilung aus ethischer Sicht

Doch auch wenn man den Schutz des Waldes rechtlich über den Schutz der Tiere stellen würde und die Bejagung ein sinnvolles Mittel zur Erreichung dieses Ziels wäre, so müsste man den Grundsatz „Wald vor Wild“ jedenfalls aus ethischen Gründen ablehnen. Wenn im bayerischen Waldgesetz von Wild(-tieren) gesprochen wird, dann sind damit Lebewesen gemeint, welche über die Intelligenz und das Gefühlsrepertoire unserer eigenen Vorfahren verfügen. Es sind keine seelenlosen Automaten, zu deren Lasten die gesetzlichen Vorgaben gehen, sondern hochentwickelte und fühlende Tiere. Diese Tiere abzuknallen, weil sie als Bewohner des Waldes das tun, was sie zum Überleben tun müssen, ist moralisch nicht zu rechtfertigen.

Dies gilt umso mehr, wenn man sich bewusst macht, dass die vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Probleme, mit denen der deutsche Wald zu kämpfen hat, alle menschgemacht sind. Ob saurer Regen, Borkenkäfer, Bodenschäden durch Arbeitsmaschinen, großflächige Rodungen und Kahlschläge oder Klimawandel: Die Ursache dahinter ist immer der Mensch, der durch seinen Lebensstil und durch seine Form der Waldnutzung nicht nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt das Ökosystem Wald zerstört. Wenn man etwa bedenkt, dass weltweit pro Minute etwa 30 Fußballfelder Regenwald verschwinden[3]Klockau, Weltweit verschwinden pro Minute 30 Fußballfelder Regenwald, https://www.br.de/nachrichten/wissen/weltweit-verschwinden-pro-minute-30-fussballfelder-regenwald,ROdmAXq [zuletzt abgerufen am … Weiterlesen – in erster Linie, um dann auf diesen Flächen für unser „Schlachtvieh“ Nahrungsmittel beziehungsweise Weideflächen zu schaffen –, dann erscheint es geradezu zynisch, wenn man in Deutschland Rehe erschießt und dies mit dem Schutz des Waldes rechtfertigt.

Hinzu kommt, dass auch in Deutschland auf vielen Flächen, auf denen früher einmal Wald stand, Nahrungsmittel für Tiere angebaut werden, welche ohne jede Notwendigkeit für unsere Genusssucht gemästet und getötet werden. Das einzige Tier, das ernsthaft den Wald gefährdet, ist somit der Homo sapiens.

Fazit

Zweifelsohne ist der Schutz des Waldes insbesondre vor dem Hintergrund des Klimawandels eine Aufgabe von herausragender Bedeutung. Wer den Wald schützen will, muss jedoch zunächst realisieren, welchen ernst zu nehmenden Gefahren der Wald wirklich ausgesetzt ist. Hierzu zählen die Wildtiere sicher nicht. Diese sind lediglich die Opfer einer nach Profitmaximierung strebenden Forstwirtschaft. Eine Intensivierung der Jagd unter dem Deckmantel des Waldschutzes lenkt nur von den wirklichen Problemen ab.

Der teilweise miserable Zustand deutscher Wälder beruht zum großen Teil auf einer jahrzehntelang andauernden fehlgeleiteten Waldbewirtschaftung, welche von Monokulturen und großflächigen Kahlschlägen geprägt war. Der Umbau der so entstandenen Wälder ist zwingend nötig, darf aber nicht auf dem Rücken der Wildtiere erfolgen. Wir haben uns diese Suppe eingebrockt und müssen sie daher auch selbst auslöffeln. Dies erfordert zunächst die Abkehr von einer Forstwirtschaft, welche den Wald als Industriekomplex und jedes Wildtier als Störfaktor betrachtet.

Darüber hinaus müssen wir das beenden, was große Teile des Waldes nicht nur in Deutschland, sondern weltweit in der Vergangenheit bereits zerstört hat und künftig weiter zu zerstören droht, nämlich den Konsum von Fleisch und anderen tierischen Erzeugnissen. Dieser gefährdet den Wald gleich doppelt:

Zum einen werden etwa 14,5 Prozent aller anthropogenen Treibhausgasemissionen durch die landwirtschaftliche Nutztierhaltung verursacht.[4]Food and Agriculture Organisazion of the United Nations, Key facts and findings, https://www.fao.org/news/story/en/item/197623/icode/ [zuletzt abgerufen am 05.04.2022]. Damit trägt die Produktion von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln erheblich zum Klimawandel – der wahrscheinlich größten Gefahr für den Wald – bei. Zum anderen werden auf der ganzen Welt Waldflächen im großen Stil vernichtet, um auf diesen Flächen Weideland zu schaffen oder Nahrung für „Nutztiere“ anzubauen. Allein in Deutschland dient eine Fläche, die etwa so groß ist wie der gesamte deutsche Wald, der Produktion tierischer Nahrungsmittel. Das, was man in Südamerika gerade mit dem Regenwald macht, hat man bei uns also schon lange getan. Unsere eigene „grüne Lunge“ haben wir bereits zu einem großen Teil zerstört. Eine pflanzenbasierte Ernährung der Menschen würde den Verbrauch an Flächen zum Zwecke der Nahrungsmittelproduktion drastisch verringern. Würde man die so freiwerdenden Flächen aufforsten, hätte man einen wirklichen Beitrag zum Wald- und Klimaschutz geleistet.

Dem Schutz der Wälder wäre daher mehr gedient, wenn in Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Waldgesetzes nicht „Wald vor Wild“, sondern „Wald vor Fleischkonsum“ stehen würde. Dieses Mindestmaß an Gerechtigkeit sind wir den Wildtieren schuldig.

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war von 2021 bis 2022 Justiziar im PETA-Rechtsteam in Berlin. Im Rahmen seiner Tätigkeit befasste er sich schwerpunktmäßig mit Fragen und Fällen des Jagd- und Tierschutzrechts.

Quellen[+]