Bericht aus Köln: Tierrechte im Vegan Food Management

PETA Deutschland e.V. bei der Veranstaltung „Tierrechte“ im Studiengang „Vegan Food Management“ am 16.03.2022 in Köln. Ein erfreulicher Bericht:

Der Studiengang

Der Bachelor-Studiengang „Vegan Food Management“ an der Fachhochschule des Mittelstands ist in Deutschland einzigartig. Studieninteressierte können ihn sowohl als Präsenzstudiengang unter anderem in Köln, Bamberg und Berlin als auch als Online-Studiengang absolvieren. Das Bachelor-Studium beansprucht die üblichen drei Jahre Studiendauer. Während dieser Zeit werden die Studierenden zu sogenannten „Food-Manager:innen“ ausgebildet. Neben der dem Namen bereits zu entnehmenden betriebswirtschaftlichen Kompetenz erlangen sie im Laufe des Studiums tiefgehende Kenntnisse und fachspezifisches Wissen für das immer weiter wachsende vegane Segment in der Lebensmittelindustrie.

Die Lehrinhalte und -ziele

Das Studium verfügt über verschiedene Module wie (beispielhaft) Ernährungslehre, Ernährungsmedizin und Tierethik, das Konsumverhalten verschiedener Zielgruppen, ethische und nachhaltige Lebensführung sowie die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für eine etwaige spätere Tätigkeit in der Lebensmittelbranche. Auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Produktentwicklung werden gelehrt. Weiterhin gibt es Module wie Wirtschaftsenglisch und Teammanagement, um die Studierenden auf Führungspositionen oder auch eine mögliche Selbständigkeit vorzubereiten.

Tierrechte als Teil der Ausbildung von Food-Manager:innen

Seit 2018 unterrichtet unter anderem Herr Rechtsanwalt Ralf Müller-Amenitsch in diesem Studiengang den wesentlichen Teil der rechtlichen Modulbestandteile, das heißt Tierrechte, pflanzenbasiertes Verbraucher:innenrecht, Lebensmittelrecht und Markenrecht – so auch in diesem Jahr im März in Köln. Seit 2019 nimmt PETA Deutschland e.V. durch die in Deutschland tätigen Justiziar:innen an der Ausbildung der Studierenden teil. So war es auch in diesem Jahr, dem Pandemiejahr III – es fand Präsenzunterricht in Köln statt.

Für einen Nachmittag im März hatten die Studierenden des sechsten Semesters (d.h. kurz vor der Anfertigung der Bachelorarbeit) die Gelegenheit, vor Ort in Köln auch weitere Ausführungen über das Tierschutzrecht und die Tierrechte aus der Sicht einer großen Tierrechtsorganisation zu hören.

Wir berichten in diesem Kontext spezifisch über die tägliche Arbeit in der Rechtsabteilung. So diskutierten wir an beispielhaft herausgenommenen Rechtsnormen verschiedener Gebiete (Tiere in der Landwirtschaft, Jagdrecht, Tierversuche…) insbesondere über die Rechtsstellung der Tiere, welche trotz geltender Schutzvorschriften wegen der Vollzugproblematik im deutschen Recht immer noch objektiv weitestgehend schutzlos stehen. Die verschiedenen Tiernutzungsformen (insbesondere für Ernährung, aber auch Kleidung, Unterhaltung und Forschung) und die grundlegende Problematik des Speziesismus wurden beleuchtet.

Weiter erhielten die Studierenden tieferen Einblick in Kampagnen wie „Grundrechte für Tiere“ und die in dem Zusammenhang von PETA 2019 erhobene Verfassungsbeschwerde der männlichen Ferkel, in die Arbeit mit dem Berliner Verbandsklagegesetz, aber auch das „tägliche Brot“ des Erstellens von Strafanzeigen wegen Tierquälerei – wie etwa die gegen die deutschen Händler:innen für Foie gras (Gänse- und Entenstopfleber) oder gegen per Whistleblower:innen aufgedeckte Fälle serienmäßiger Tierquälerei in der Landwirtschaft. All diese Themen wurden wiederholt kontextualisiert mit dem Studienfach, der Erfahrung der Studierenden und dem rechtlichen Auftrag von PETA; und die großflächigen Überschneidungen waren deutlich zu erkennen.

Das Fazit

Die Studierenden bereiteten uns einen herzlichen Empfang und machten es uns thematisch sehr leicht – alle Anwesenden hatten zu Beginn der Vorlesung erklärt, bereits vegan zu leben und sich für den Tierschutz einzusetzen. Es ist bekannt, dass die Anzahl der Veganer:innen gerade nicht nur in Deutschland weiter wächst. Die Entscheidung dazu mag von unterschiedlichen Motiven getragen sein – die Studierenden des aktuell 6. Semesters „Vegan Food Management“ zeigten indes immenses Interesse am Thema säkularethischer Veganismus und insbesondere befürworteten sie eine Etablierung auch von Tierrechten. Daran konnten wir deutlich merken, dass sie die Zusammenhänge zwischen Tierschutz, Tierrechten, Klima- und Umweltschutz deutlich wahrnehmen und den Stellenwert der veganen Lebensmittelproduktion und Ernährung in diesem Kontext nicht als bloße Trenderscheinung oder Diät-Form werten.

Daran hatten sicher die Vorlesungen von Ralf Müller-Amenitsch ihren Anteil – wir machen daran aber auch die Erkenntnis fest, dass sich die Zeiten tatsächlich ändern und dass zumindest für die neue Generation der Veganismus als umfassende Lebensform sein Nischendasein verlassen hat. Der Stellenwert einer veganen Lebensweise ist für den Tierschutz und die Tierrechte sehr hoch; der Zusammenschluss Gleichgesinnter – auch im Rahmen eines derartigen Studienganges – hat für die Tierrechtsbewegung daher besondere Bedeutung.

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ist seit Dezember 2021 Teil des Rechtsteams bei PETA in Berlin mit den Schwerpunkten Tier(schutz)recht, Tierethik und Verfassungsrecht.