Hinweis Fachaufsatz: Tötungen von Tieren in Zoos

Kann das Töten von Tieren in Zoos durch einen „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes gerechtfertigt sein?

(Achtung: Spoiler am Ende des Blogbeitrages)

 

Diese Frage behandeln die Juristen Dr. Christian Arleth und Nikklas-Jens Biller-Bomhardt in ihrem Aufsatz „Der vernünftige Grund des Tierschutzgesetzes und die Tötung von Tieren in Zoos – ein unerkannter Widerspruch?“, der kürzlich in der juristischen Fachzeitschrift „Natur und Recht“[1]NuR 43654–663 (2021). erschien.

Abstract:[2]https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10357-021-3905-4#citeas Zoos verstehen sich nicht nur als Stätten der Arterhaltung. Sie sind nach den zwingenden Genehmigungsvoraussetzungen des [§] 42 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter anderem auch verpflichtet, den biologischen Bedürfnissen bei der Haltung der Tiere (Nr. 1), der Pflege der gefangenen Individuen nach dem guten Stand veterinärmedizinischer Praxis (Nr. 2) sowie der Einhaltung der Vorschriften des Tierschutz- und des Artenschutzrechts (Nr. 4) Rechnung zu tragen. Umso erstaunlicher ist es, dass in Zoos Tötungen von dort lebenden Tieren ihre Ursache häufig in monetären oder zucht-genetischen Beweggründen haben. Mit dem folgenden Beitrag soll die besondere rechtliche Stellung von Zoos im Hinblick auf den im deutschen Tierschutzrecht verankerten Lebensschutz jedes einzelnen Tieres und die sich daraus ergebenden Implikationen für die Prüfung des vernünftigen Grunds der [§§] 1 S. 2, 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) anhand verschiedener Fallbeispiele aufgezeigt werden.

Der Aufsatz ist hier frei abrufbar.

 

 

Der angekündigte Spoiler:

Nein, Tiertötungen in Zoos sind nicht durch einen „vernünftigen Grund“ nach § 1 S. 2 oder 17 Nr. 1 TierSchG gerechtfertigt.

Beiträge

der Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V.

Quellen[+]