Meldung: Verbandsklage­möglichkeiten für Tierschutzorganisationen in Bremen erweitert

Am 15. September 2021 beschloss der Bremer Landtag in seiner 29. Sitzung eine Erweiterung des Bremer Gesetzes über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine. Eine gute Entscheidung.

Einführung der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Bremen war das erste Bundesland in Deutschland, das ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einführte. Bereits im Jahr 2007 initiiert, war es nun höchste Zeit, dass den Tierschutzorganisationen durch das Verbandsklagegesetz nicht nur lediglich die Feststellungsklage als Rechtsinstrument zur Verfügung steht, sondern auch – und vor allem – die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage.

Diese Rechtsbehelfe werden zukünftig offenstehen, sofern sich die Verbände bereits vor Erlass oder Ablehnung des Verwaltungsakts mittels Stellungnahme in das Tierschutz-Verwaltungsverfahren eingebracht haben.

Kritisch zu bewerten ist allerdings, dass die gesetzliche Rechtmäßigkeit von Tierversuchsgenehmigungen weiterhin nur im Wege der Feststellungsklage überprüft werden kann. Besonders bitter: Im November dieses Jahres wird voraussichtlich die auslaufende Genehmigung für Experimente durch die Universität Bremen an Primaten (Makaken) erneuert.

Die Fraktion Die Linke bedauerte dies in der Landtagssitzung ebenfalls.

Sehenswerte Landtagssitzung

Überhaupt war diese Sitzung sehenswert:

So fiel in der Begründung für die Notwendigkeit, das Gesetz zu ändern, bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort „Speziesismus“ – eine selten in einem Parlamentssaal zu hörende Vokabel, mit einer dort nicht häufiger zu vernehmenden Feststellung: Es handele sich bei den mit dem Speziesismus verbundenen Problemen „um eine der größten Ungerechtigkeiten unserer Gesellschaft“.

Ganz besonders unterhaltsam waren allerdings die Redebeiträge der CDU-Fraktion:

So wurde mit der Erweiterung der Klagerechte unterstellt, die in Bremen regierenden Parteien würden mit diesem Gesetzesvorhaben gegenüber ihren eigenen Verwaltungsbehörden ihr Misstrauen offenlegen. (Als Zuhörende:r fragte man sich schlussfolgernd, ob die Bremer CDU es also für sinnvoll hält, generell Klagemöglichkeiten gegen behördliche Maßnahmen abzuschaffen.)

Eine Lachsalve erntete sodann das in der Sitzung vorgestellte Fazit der CDU-Fraktionsberatung zu der Frage, ob sie dem Änderungsantrag zustimmen sollte: „Ja, wir haben in […] unserer Fraktion auch ausgiebig diskutiert und ich will auch nicht verhehlen, dass es auch Stimmen gab, die dafür gesprochen haben, insbesondere von den Menschen, die sich im […] Tierschutz selber […] aktiv […] betätigen.“

Daher würde man sich bei diesem Antrag enthalten.

Beschlossen wurde die Änderung des Verbandsklagegesetzes auch ohne die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion.

 

Beiträge

ist seit April 2020 Justiziarin im PETA-Rechtsteams in Berlin. Sie befasst sich vorwiegend mit Fragen und Fällen des Allgemeinen Tierschutzrechts, des Tierschutzstrafrechts und des Medienrechts.