Friede sei meinem Grundstück: Die jagdrechtliche Befriedung

Wer in Deutschland Eigentümer:in eines land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks ist, sollte sich unbedingt mit dem deutschen Jagdrecht beschäftigen. Dies gilt umso mehr, wenn man die Jagd selbst aus ethischen Gründen ablehnt. Denn: Die sinnlose Hatz und Tötung zahlreicher Mitgeschöpfe lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen verhindern. Man muss nur wissen, wie.

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Ein Überblick: Art. 20a Grundgesetz – Staatsziel Tierschutz

Im Jahr 2002 wurde Art. 20a Grundgesetz (GG) geändert. Seither finden sich dort nach dem Wort „Lebensgrundlagen“ die Wörter „und die Tiere“, sodass es dort nunmehr heißt:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Auch wenn es sich hierbei um eine vergleichsweise geringfügige Änderung des genannten Artikels handelt, haben die Belange des Tierschutzes hierdurch eine erhebliche Aufwertung erfahren.

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